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Die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln stimmte am 3.Juli 2010 geschlossen gegen den neuesten Schwenk der Bezirksregierung Köln, eine Konzentrationszone für den Abbau hochreinen weißen Quarzkieses in der unmittelbaren Nähe von Swisttal-Buschhoven und Alfter-Witterschlick zu bestimmen. Die Liberalen blieben mit ihrer Unterstützung der energischen Bürgerproteste in diesen Wohngebieten aber allein.
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CDU,SPD und Grüne befürworteten eine Konzeption der Regionalplaner, alle Standorte für den Quarzkiesabbau in der Ville erneut zu untersuchen. Das Konzept hat das Ziel, die vorhandenen Nass-Abbaugebiete Flerzheim-Nord um 10 ha und Witterschlick-Süd um 17 ha zu erweitern. Hier sollen in den nächsten 25 Jahren je 230.000 Tonnen des Rohstoffs Quarzkies gewonnen werden können.
Die Liberalen sehen nicht nur die erheblichen Eingriffe in die Natur und das hier vorhandenen Naherholungsgebiet, sondern auch das Problem der Öffnung von zusätzlichen Grundwasserflächen („Nassabbau“) und die Nähe der Kieslöcher zur nächsten Bebauung. Sie soll nur noch 500 m betragen.
Diese Probleme hätte es nicht gegeben, wenn der Regierungspräsident bei der ersten Planung geblieben wäre, die 2006 vom Regionalrat beschlossen worden war. Sie sah ein Konzentrationsgebiet für weißen Quarzkies auf dem Gebiet der Grube bei Weilerswist-Nord im Kreis Euskirchen vor. Auf diesen Beschluss pochen die Liberalen weiterhin.
Konzentrationszone soll Löcher verhindern Mit der Bestimmung einer Konzentrationszone für den Abbau eines bestimmten Rohstoffs soll das ungesteuerte Abgraben an anderen Stellen verhindert werden. Das funktioniert nur mit einer Regionalplanung, die alle Aspekte und Schutzgüter, darunter auch das Lebensrecht der Bevölkerung sorgfältig abwägt und dann entscheidet, wo gegraben werden darf und wo nicht. Der für bestimmte Industriezwecke benötigte weiße Quarzkies kommt in Deutschland nur in der Ville vor.
Die Idee und die Suche nach einer geeigneten Konzentrationszone für das Abbagern von Quarz um andere Bereiche zu schützen unterstützen die Liberalen natürlich auch.
Die FDP pocht weiter auf den Beschluss für Weilerswist-Nord
Bei Weilerswist Nord wäre die Ausweisung einer Konzentrationsfläche als Erweiterung mit hoher Wirtschaftlichkeit möglich. Hier wird oberhalb der Grundwasserfläche („trocken“) abgebaut, Der Abstand zur Wohnbebauung ist über 1000 m, der Waldbestand nicht von allzu hohem Wert. Er könnte mit Aufforstung auf angrenzenden Gebieten ausgeglichen werden. Die vorhandene seltene Fledermausart könnte wenige Meter umgesiedelt werden. Das Kiesunternehmen hat seinen Abbauantrag so verändert, dass zunächst befürchtete Konflikte mit einer Festsetzung nach den Bestimmungen Flora, Fauna, Ökologische Vielfalt (FFH) nicht mehr entstehen.
Allerdings liegt auf dem in Frage kommenden Areal von ca.10 Ha die Bestimmung als Naturschutzgebiet. (NG). Das veranlasst die Obere Landschaftbehörde, ein Dezernat der Bezirksregierung, die Nutzung für den Abbau von Quarzkies strikt abzulehnen.
Nutzung von Weilerswist Nord ausnahmsweise möglich Dieser Ablehnung folgen alle Fraktionen im Regionalrat Köln außer der FDP. Sie weist darauf hin, dass die Abbaunutzung in dem Naturschutzgebiet (NG) bei Weilerswist-Nord nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ausnahmsweise genehmigt werden könnte, wenn ein „zwingendes öffentliches Interesse“ vorliege und keine Alternativen gegeben sind. Das „zwingende öffentliche Interesse“ sind übrigens nicht die Kiesunternehmen, sondern die „Landesplanerische Rohstoffsicherung“ für den Rophstoff Quarzkies, der in der hochreinen Form in Deutschland nur in der Ville vorkommt.
An der Definition „Alternativen“ scheiden sich die Geister.
Für die Bezirksregierung Köln sind die Abbaugebiete Witterschlick-Süd und Flerzheim-Nord brauchbare Alternativen, weshalb eine Ausnahmegenehmigung im Naturschutzgebiet Weilerswist nicht in Betracht kommen könne.
Für die FDP sind die Abbauorte Witterschlick-Süd und Flerzheim-Nord aus den beschriebenen Gründen aber keine Alternativen. Eine Ausnahmegenehmigung für Weilerswist müsste also erteilt werden können.
Nach Landesplanungsgesetz entscheidet der Regionalrat, nicht der RP. Die FDP wies im Regionalrat am 3.7.2010 darauf hin dass der Regionalrat nach Landeplanungsgesetz das Recht habe, die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung ( bzw. Änderung) des Regionalplans zu treffen. Die Regionalplanungsbehörde, der RP, sei an die Weisungen des Regionalrats gebunden.
Wenn der Regionalrat also keine Alternativen für den Quarzkiesabbau zu Weilerswist-Nord erkenne, müsse die Regionalplanungsbehörde bzw. die Obere Landschaftsbehörde die Ausnahmegenehmigung von den Festsetzungen des BNatSchG erteilen.
Aktuelles Verfahren:
Das am 3.7.2010 mit Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossene „Regionalplanerische Konzept“ der Bezirksregierung soll den eigentlich erforderlichen Erarbeitungsbeschluss für ein Änderungsverfahren des Regionalplans (voraussichtlich im Oktober 2010) nicht ersetzen, sondern (nur) vorbereiten. Damit soll das nötige Anhörungsverfahren in Gang gesetzt werden. Während nun CDU, SPD und Grüne argumentieren, ihre Entscheidung für ein bestimmtes Abbaugebiet für den weißen Quarzkies sei bis Oktober noch „offen“, verweist die FDP darauf, dass das RP-Konzept nicht ergebnisoffen angelegt sei, sondern mit seiner Begründung im Detail eine ganz bestimmte Zielrichtung verfolge. Nämlich Witterschlick und Buschhoven (Flerzheim-Nord). Das lehne die FDP ab.
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