Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP): Gemeinsame Stellungnahme der Regionalräte Köln und Düsseldorf

Mit der Mehrheit von CDU, SPD und FDP haben die beiden Regionalräte Köln und Düsseldorf auf einer gemeinsamen Sitzung eine Stellungnahme zu den vom Land vorgeschlagenen Änderungen am LEP verabschiedet, der nach 20 Jahren an die veränderte Situation angepasst werden soll. 

Der gemeinsame, von Beobachtern als historisch bezeichnete Schritt soll besonders auf die gleichgelagerten Interessen der beiden Regierungsbezirke hinweisen, die sich als „Metropolregion Rheinland“ betrachten. 

Die FDP-Fraktion im Regionalrat vertritt das Ziel, den neuen Landesentwicklungsplan so zu gestalten, das die darin beschriebenen Grundsätze und Ziele den Vorhaben der Städte und Gemeinden im Land Raum geben und Chancen eröffnen, sich zu entwickeln, und zwar ohne Gängelung und ohne Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit. 

Die Liberalen plädieren dafür, dass neben der ökologischen Orientierung gleichgewichtig auch die wirtschaftliche Entwicklung im Fokus steht. Für das Rheinland ist besonders auch die Entwicklung des ländlichen Raums als eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum wichtig. 


Text der gemeinsamen Stellungnahme vom 14.2.2014: 
LEP zu einem Instrument der zukünftigen Chancen machen! 
Die Regionalräte Köln und Düsseldorf begrüßen die Absicht der Landesregierung, einen neuen Landesentwicklungsplan zu erarbeiten. Die Entwicklung der Bevölkerung, die Globalisierung, der Klimawandel, die wirtschaftliche Entwicklung, wachsende Anforderungen an die Mobilität, der Schutz der nicht vermehrbaren Fläche und der Erhalt der Biodiversität stellen das Land Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) muss Wege eröffnen, dass die Regionen diese Veränderungen gestalten können und damit Nordrhein-Westfalen in seiner Gesamtheit zum zukunftsfähigsten Bundesland in Deutschland machen. 

Vielfalt führt zur Stärke 
NRW ist nicht nur das größte Bundesland; es ist auch das vielfältigste Bundesland, welches durch sehr unterschiedliche Entwicklungen in den verschiedenen Regionen gekennzeichnet ist. Gerade die Vielfalt ist eine Grundvoraussetzung für die Stärke Nordrhein-Westfalens. 

Eine gute Landesentwicklung fördert diese Vielfalt und ermöglicht den unterschiedlichen Landesteilen, ihre spezifischen Stärken zu entfalten und weiter zu entwickeln. Innerhalb der Regionen sind daher vermehrt regionale Abstimmungsprozesse und darauf aufbauend die Regionalplanung sowie interkommunale Kooperationen zu stärken. Dazu benötigen die Regionen Handlungsspielräume sowie die nötigen Instrumentarien. 


Das Rheinland trägt Verantwortung für ganz NRW 
Das Rheinland verfügt mit seinen kulturellen und wirtschaftlichen Stärken über ein gewachsenes Potenzial. Als bevölkerungsreichste Region Deutschlands mit einem breiten Angebot an hochqualifizierten Arbeitsplätzen, einer hohen Dichte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, einer leistungsfähigen Datennetzinfrastruktur und im Schnittpunkt europäischer Verkehrskorridore wird das Rheinland im nationalen und internationalen Maßstab weiter an Bedeutung gewinnen. Besondere Bedeutung kommt dem Rheinland durch seine zentrale Lage in Europa zu. 

Die Planungsräume der beiden rheinischen Regierungsbezirke waren schon in den beiden letzten Jahrzehnten die Regionen mit der größten Wirtschaftskraft, dem stärksten Bevölkerungswachstum und dem größten Zuwachs an Arbeitsplätzen. 

Entgegen den landesweiten Trends werden die Zentren entlang der Rheinschiene mit den angrenzenden Umlandkommunen und der grenzüberschreitende Raum zu den Niederlanden und Belgien auch in Zukunft wachsen. Dem Rheinland kommt daher sowohl heute wie auch in Zukunft eine zentrale Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens zu. Dieser Verantwortung für das Land wollen wir gerecht werden. 


Flexible Planungsinstrumente für kräftige regionale und interkommunale Entwicklung 
Während in den Zentren die Nutzungen der vorhandenen Raumressourcen sich kontinuierlich intensivieren, zunehmend in Konkurrenz zu einander geraten und sich immer stärker überlagern, sind in entfernter liegenden Kommunen erste Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen und für die Zukunft zu erwarten. Gleichzeitig stößt die Flächenverfügbarkeit vielerorts an ihre Grenzen. Deshalb ist mit der Inanspruchnahme von Freiflächen sparsam umzugehen. 

Die Regionalräte erwarten vom LEP planerische Flexibilisierungen, die es ermöglichen, in den Regionen die laufenden räumlichen Umbau- und Transformationsprozesse so dynamisch wie möglich zu gestalten. Die Aufhebung hinderlicher Funktionstrennungen, insbesondere in den Ballungsräumen, der Abbau rechtlicher Hindernisse für integrierte Entwicklungen und das Ermöglichen von Mehrfachnutzungen sind dabei von zentraler Bedeutung. 

Aus Sicht der Regionalräte kann die dynamische Entwicklung der Region nur gesichert werden, wenn der LEP Instrumente zur Verfügung stellt, die zu einer Stärkung von regionalen Kooperationen führen. Dies sind die Bildung regionaler Flächenpools, die Schaffung regionaler Grünzüge und Biotopvernetzungsachsen, Instrumente, die Kooperationen nicht behindern, sondern ausdrücklich fördern sowie ein verbindlicher Rechtsrahmen für einen fairen Kosten-Nutzen-Ausgleich zwischen kooperierenden Kommunen. 


Moderaten aber bedarfsgerechten Flächenbedarf sicherstellen 
Das Rheinland will und wird auch zukünftig die Wachstumsregion innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sein. Dazu wird auch zukünftig eine moderate Inanspruchnahme von Flächen für Industrie, Gewerbe, Infrastruktur und Wohnen erforderlich sein. Um die Position des Rheinlands als Wirtschaftsstandort zu festigen und auszubauen, muss ein bedarfsgerechtes Flächenangebot zur Verfügung gestellt werden. 

Innenentwicklung möglich machen 
Der Vorrang der Innenentwicklung kann nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn es gelingt, Brachflächen schnell und zu vertretbaren Bedingungen in eine neue Nutzung zu überführen. Gleiches gilt für die Aktivierung von Baulücken und Leerständen sowie für den bedarfsgerechten Umbau im Bestand. Dazu bedarf es veränderter rechtlicher Regelungen, die eine Nutzung von Brachflächen zumindest in dem Umfang der bisherigen Nutzung zulässt. Zudem sind wirksame Förderprogramme zu entwickeln, die Sanierung, Altlastenbeseitigung und Wiedernutzbarmachung von Brachflächen und die Bestandsaktivierung attraktiver machen als die Inanspruchnahme von Freiflächen. 

Qualitative Aufwertung statt Reduzierung landwirtschaftlicher Nutzflächen 
Der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ist so zu gestalten, das Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr zum Verlust von Flächen für die Landwirtschaft führen. Stattdessen sind die rechtlichen Regelungen so zu verändern, dass Ausgleichsverpflichtungen durch die Aufwertung bestehender Naturschutzflächen, Entsiegelungsmaßnahmen, Renaturierung von Gewässern oder durch Maßnahmen zur Verbesserung des Artenschutzes erbracht werden. 

Der Ausgleich für die Inanspruchnahme von Wald soll in Gemeinden, in denen der Waldanteil am Freiraum über 40 % liegt, nicht durch Aufforstung sondern durch funktionsbezogenen Ausgleich in Form von ökologischen Aufwertungen innerhalb von Waldflächen erfolgen. 

Ein starkes Verkehrsnetz im Schnittpunkt europäischer Mobilitätsachsen 
Das Rheinland liegt im Schnittpunkt transeuropäischer Verkehrsbeziehungen. Schon heute werden die Verkehrswege weder auf der Straße, noch auf der Schiene und den Wasserwegen den Anforderungen gerecht, noch werden sie die prognostizierten deutlichen Steigerungen des Güterverkehrs aufnehmen können. Dabei hängen die Funktion und die Leistungsfähigkeit unserer Wachstumsregion stark von der Verkehrsinfrastruktur ab. Um die Funktionsfähigkeit des Rheinlands nach innen und nach außen zu erhalten, sind große Investitionen in die Sanierung und die Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur sowie die Optimierung aller Verkehrsträger erforderlich. Dazu notwendig ist u.a. ein Hafenkonzept von Emmerich bis Bonn, welches den erhöhten Gütertransportanforderungen der ZARA-Häfen für unsere Region als Ziel und Transitland gerecht wird. Zudem benötigt die Region ein abgestimmtes Flughafenkonzept der beiden großen internationalen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn und dem Flughafen Weeze. Der LEP NRW sollte hierzu klare Aussagen enthalten, die eine konkrete Perspektive der Entwicklung mit einschließt. 

Starke ländliche Räume im Wandel umgestalten 
Mit zunehmender Entfernung bzw. verringerter Erreichbarkeit sind auch im Rheinland Kommunen mit dem Rückgang von Wohnbevölkerung konfrontiert. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, muss das bisher verfolgte Zentrale-Orte-Prinzip um einen weiteren Denkansatz erweitert und angepasst werden: Neue interkommunale Verbünde mit dem Ziel einer arbeitsteiligen Versorgung und Aufrechterhaltung von Infrastruktureinrichtungen sind zu fördern. Durch eine integrierte Siedlungs- und Mobilitätsstrategie sind öffentliche und individualisierte Zubringersysteme zu den Haltepunkten des SPNV und von Schnellbusverbindungen in die Wachstumsregionen zu schaffen. So wie in Verdichtungsräumen muss auch im ländlichen Raum der geförderte Rückbau nicht mehr genutzter Bebauung ermöglicht werden. Losgelöst vom teilweisen Rückgang der Wohnbevölkerung existiert gerade in ländlichen Gebieten vielfach hochspezialisiertes, häufig seit Generationen ansässiges, produzierendes Gewerbe und Industrie. Der LEP muss auch für diese Betriebe die Entwicklung und Erweiterung durch Auslagerung und Standortverlagerung im nahen Umfeld ermöglichen. 

Starke Metropolregionen für ein starkes NRW 
Der geltende LEP 1995 stellte die Region Rhein-Ruhr als europäische Metropolregion dar. Die Metropolregion Rhein-Ruhr erwies sich in ihrer Größe und in ihren unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten als nicht tragfähig. Die im Entwurf zum LEP NRW nun vorgenommene weitere Ausweitung der Metropolregion auf das gesamte Land wird eine weitere Schwächung der Metropolenidee zur Folge haben. In NRW gibt es zwar Metropolfunktionen über das ganze Land verteilt, aber bei Metropolen geht es um ein wahrnehmbares räumliches Cluster dieser Funktionen. In Gebietskulissen wie dem Ruhrgebiet oder dem Rheinland sind solche feststellbar. 

Gute Ansätze regionaler Kooperationen und Organisationsstrukturen sind zudem vorhanden. Deshalb wird vorgeschlagen, NRW als Metropolraum im LEP zu kennzeichnen und darunter Metropolregionen wie das Rheinland oder das Ruhrgebiet zu hinterlegen. Eine stärkere metropolregionale Differenzierung ist notwendig, um für Teilregionen angemessene Aussagen zum Bedarf und zur Infrastrukturausstattung zu machen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0