Garzweiler II: Braunkohlenausschuss bringt Klarheit für die Umsiedlung

Im Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln vom 28.4.2014 wurden mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen folgende Entscheidungen für die Umsiedlung im Braunkohlenabbaugebiet Garzweiler II getroffen. 
Die Planung für die Umsiedlung der Erkelenzer Ortsteile Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath wird fortgesetzt. 
(Die beteiligte Stadt Erkelenz hatte ihre Mitarbeit an den Planungen wegen Zweifeln an den Abbauabsichten der RWE-Power unterbrochen.)

Der Braunkohlenplan für die Umsiedlung dieser Orte wird auf der Grundlage des Entwurfs vom Februar 2014 mit der Ergänzung der „Positionierung der Landesregierung“ vom 31.3.2014 erarbeitet. 
(Die Landesregierung hat das Abbaugebiet mit ihrer „Leitentscheidung“ vom 31.3.2014 um einen Abbauabschnitt verkleinert)

Die Fraktionen unterstützen ausdrücklich den Vertrag über die „Vereinbarung der Zusammenarbeit“ zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG.

Der Ausschuss beauftragt die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses, die von der Stadt Erkelenz zusätzlich aufgeworfenen Punkte zu prüfen und einvernehmliche Lösungen zu suchen.

Die FDP-Fraktion stimmte diesen Beschlüssen zu. 
Sie bezog sich dabei auf die umfangreichen Planungsunterlagen der Bezirksregierung und die Ergebnissen der Sitzungen des „Arbeitskreises Umsiedlung“. 

Verfahren verfassungsgemäß und sozialverträglich.
Außerdem war für die Entscheidung wichtig, dass die Umsiedlung nach dem BVG-Urteil vom 17.12.2013 verfassungsgemäß ist und dass die Belange der betroffenen Bevölkerung mit Hilfe der „Sozialverträglichkeitsprüfung“ sorgfältig beachtet und berücksichtigt werden. 

Umweltverträglichkeit und Artenschutz geprüft. 
Des Weiteren wurden ausführliche Umwelt- und Artenschutzprüfungen sowie Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. 

Braunkohlenabbau vernünftig und erforderlich.
Das Abbauvorhaben von Garzweiler II wird in der „Positionierung“ der Staatskanzlei vom 31.3.2014 als „vernünftigerweise geboten und erforderlich“ bezeichnet. Das ergebe die Tatsache, dass das Vorhaben in der Lage sei, einen substantiellen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung zu leisten. Auf Grund der Bedeutung für die Versorgungssicherheit bleibe die Braunkohle in NRW ein wesentlicher Bestandteil des Energie-Mixes. 

Diese Beurteilung teilt die FDP-Fraktion. Allerdings bezieht sie sich dabei auf das gesamte 1995 genehmigte Braunkohlenabbaugebiet Garzweiler II, das aus 4 Abbauabschnitten besteht. 

Dagegen verkleinert die Rot/Grüne Landesregierung NRW mit ihrer „Positionierung“ das Abbaugebiet abweichend von dem genehmigten Abbauplan um einen Bauabschnitt. Auf die etwa ab 2030 geplante Umsiedlung der Menschen um den Ort Holzweiler im 4. Abbauabschnitt soll verzichtet werden. 

Diese Entscheidung hat planungsrechtlich zwar noch keine Relevanz, soll aber als politische Verhaltensabsicht der jetzigen Regierung in der Zukunft gelten. In den übrigen Gebieten soll die Förderung der Kohle nach Plan fortgesetzt werden. 

Veränderung des Abbaugebiets verfrüht.
So wichtig diese Klarstellung für den heute nötigen Abbau ist, so unzweckmäßig ist nach Meinung der FDP eine Festlegung über künftige Abbaueinschränkungen des heimischen Energieträgers Braunkohle schon zum heutigen Zeitpunkt. Dazu sei ein Blick auf die politischen Ereignisse im Osten Europas empfohlen, wo es auch um Abhängigkeiten von Energieimporten geht.

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