Stellungnahme zum 2. Entwurf des LEP

Die FDP- Fraktion im Regionalrat Köln begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, dass einige  im ersten Entwurf vorgesehene Ziele nun doch zu Grundsätzen wurden und damit der Abwägung im Einzelfall vor Ort zugänglich werden.

 

Folgende Anmerkungen bringen die Freien Demokraten im Regionalrat ein:

 

Kapitel 1.2 Demographischen Wandel gestalten

Der erhebliche Zuzug von Menschen aus Krisenländern mit Bleiberecht wird in den Ausführungen zum LEP nur unzureichend gewürdigt. Hier ist eine Anpassung dringend erforderlich. Insbesondere müssen bedarfsorientiert Wohnbauflächen sowie Industrie – und Gewerbeflächen zur ausreichenden Versorgung mit Wohn - und Arbeitsplätzen vor Ort möglich sein. Zudem hat eine älterwerdende Gesellschaft andere Ansprüche an Wohnformen und Verkehrswege, die durchaus zu einem Mehrbedarf an Wohnbauflächen besonders in Zentrumsnähe führen.

Kapitel 4 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Hier wird die Streichung des Ziels 4.3 Klimaschutzplan begrüßt.

 

Kapitel 6 Siedlungsraum

Die Änderung des Entwurfes hinsichtlich der Siedlungsentwicklung sind durch die Veränderungen der Voraussetzungen nicht durchgreifend erleichtert worden. Die FDP fordert daher mehr Flexibilität und Spielräume für kommunale Planungsentscheidungen sowie interkommunale Kooperationen auf freiwilliger Basis. Dies gilt auch für Flächenkontingentierung in der Region sowie Flächentausch.

 

Es wird begrüßt, dass nunmehr auch die Erweiterung von bandartigen Siedlungsentwicklungen im Einzelfall möglich bleibt.

Die FDP erhebt weiterhin Bedenken gegen die landeseinheitliche Berechnungsmethode zum Flächenbedarf, da diese regionale Besonderheiten nicht berücksichtigt. Insbesondere strukturelle – und topographische Gegebenheiten sind individuell zu bewerten.

 

Auch im ländlichen Raum muss ein geeignetes Flächenangebot für emittierende Industriebetriebe gesichert werden. Hier gibt es insbesondere im Bergischen Land erheblichen Flächenbedarf, der im Regionalplan berücksichtigt werden muss. Dies gilt auch für vorhandene Betriebe, die in den Freiraum erweitern müssen, um GIB- Flächen zu generieren.

 

 

 

 

 

 

Die FDP  tritt bei der Inanspruchnahme von Freiraumflächen für einen fairen Interessenausgleich zwischen den  Metropolen am Rhein und den ländlichen Regionen ein. Mit dem Hinweis auf unterschiedliche demographische Entwicklungen dürfen Flächenansprüche des ländlichen Raums nicht a priori verworfen werden. 

15-12-30 Stellungnahme der FDP zum 2. En
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