Änderungen Landesentwicklungsplan

Jörn Freynick MdL
Jörn Freynick MdL

Entwicklungsmöglichkeiten für Kommunen entfesselt - Ausbau der Windenergie in geordnete Bahnen gelenkt 

 

Der liberale Wirtschaftsminister Prof. Pinkwart hat heute die vom Kabinett beschlossenen Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) vorgestellt, die nun in einem Beteiligungsverfahren diskutiert werden. 

 

Jörn Freynick MdL, Sprecher für Landesplanung in der FDP-Landtagsfraktion und Reinhold Müller, Vorsitzender der FDP-Regionalratsfraktion Köln,begrüßen die Änderungen und sehen darin große Chancen für das Land Nordrhein-Westfalen. Jörn Freynick, der auch die Interessen der FDP- Oberberg im Landtag NRW vertritt erklärt dazu: „Mit dem geänderten LEP schaffen wir wieder mehr Entwicklungsmöglichkeiten und beenden die Zeit rot-grüner Restriktionen. Bereits im letzten Jahr haben wir mit der CDU einen Antrag für eine neu ausgerichtete Landesplanung in den Landtag eingebracht. In der Anhörung zu diesem Antrag haben wir viel Zuspruch für die nun von der Landesregierung umgesetzte Richtung bekommen. Mit dem geänderten LEP stellen wir eine bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungs- und Wirtschaftsflächen sicher. Die Kommunen bekommen damit bessere Möglichkeiten, Wohnraum zu schaffen und so den Mietpreisanstieg zu bremsen. Die neuen Perspektiven für Standortsicherung und Standortentwicklung geben den Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungssicherheit. So können Arbeitsplätze gesichert und Wachstumschancen ergriffen werden. Die NRW-Koalition setzt ihren Anspruch der Entfesselung, der in unserem Land vorhandenen Chancen um.“

 

Auch bei der Windenergie enthält der LEP wichtige Änderungen. Reinhold Müller freut sich über die Umsetzung des Koalitionsvertrags: „Der Ausbau der Windenergie wird nun in geordnete Bahnen gelenkt. Für neu errichtete Windenergieanlagen ist mit dem geänderten LEP ein planerischer Vorsorgeabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung vorzusehen. Zudem werden die Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald sowie die Verpflichtung zur Festlegung von Vorranggebieten in den Regionalplänen aufgehoben. Der Grundsatz, mit dem der Umfang der Flächenfestlegungen für Windenergie in den Regionalplänen geregelt wird, entfällt. Damit geben wir den Kommunen, die am besten um die Akzeptanzprobleme vor Ort wissen, wieder mehr Entscheidungsspielraum. Wir schaffen faire Regeln, die die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigen und damit die Akzeptanz für die Windenergie sichern.“

 

Die Änderungen im LEP sind auch von großer Bedeutung für den in der Aufstellung befindlichen Regionalplan Köln. Gerade der ländliche Raum, so Müller, bekommt durch den Wegfall der 2.000 Einwohnergrenze neuen Spielraum zur Entwicklung der dörflichen Strukturen. Müller der  im Oberbergischen Kreis  auch Bauausschuss – und stv. Umweltausschussvorsitzender ist, freut sich zudem über den wiederhergestellten Interessenausgleich zwischen den Bedürfnissen der Menschen und den Ansprüchen der Natur.