Neue Städtebauförderrichtlinien des Landes NRW als Kostenfalle für die Kommunen?

Das Land NRW hat mit Wirkung zum 01.10.2023 neue Förderrichtlinien für die Städtebauförderung erlassen.
Das vorgebliche Ziel sei es, das Verfahren für die Förderung von Bauprojekten zu vereinfachen und für die Kommunen besser steuerbar zu machen.

Dieses Ziel hält einem genaueren Blick jedoch nicht stand!

Neu ist, dass die Kommunen nach dem Erstantrag die Planungskosten vom Land finanziert bekommen. Bislang mussten Kommunen diese bis zu einer frühen Entwurfsphase selbst tragen. Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussieht, wird beim zweiten Blick zur Falle.

Nach der früheren Richtlinie musste für einen Förderantrag eine Planung bis zur so genannten Leistungsphase 3 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) durch die Kommunen vorfinanziert werden.
Die Planung in dieser Entwurfsphase dient dazu, eine Vorstellung von dem Projekt zu bekommen.
War das Projekt dann förderfähig, gab es eine Refinanzierung der Planungskosten und für jeden weiteren Planungsschritt und dessen Umsetzung eine abschnittsweise Förderung. Die Kommunen mussten zwar vorfinanzieren, das Risiko jedoch war abschnittsweise kalkulierbar.

Nach der neuen Förderrichtlinie reicht Leistungsphase 3 nicht mehr aus. Nun ist Leistungsphase 6 notwendig. Diese Planungen sind so vertieft, dass sie quasi auf dem Level eines Bauantrages sind.
Bei größeren Projekten entstehen so schnell Kosten von mehr als einer Millionen Euro.
Danach kommt ein Fortsetzungsbescheid für die investive Umsetzung des Gesamtprojekts.

Nach unseren Informationen aus der entsprechenden Kommission des Regionalrates Köln kann es im neuen Verfahren zu Regressforderungen durch das Land NRW kommen. Diese drohen, wenn nicht mindestens 85 Prozent des genehmigten Projekts umgesetzt werden.
Aus Sicht der FDP-Fraktion kann es bei Kostensteigerungen dann zu kritischen Situationen kommen. Oft ist es in einer laufenden Planungs- und Bauphase notwendig, ein Bauprojekt zu verschlanken.
Einsparungen von 15 bis 20 Prozent der Gesamtsumme sind schnell realisiert.
Als Folge droht eine Unterschreitung der „85-Prozent-Grenze“ der genehmigten Planung. Das Land NRW kann somit die entstandenen Planungskosten zurückfordern.
Die Kommunen tragen im neuen Verfahren ein hohes und zugleich unzumutbares Regressrisiko. Es gibt nur noch „Alles oder Nichts“ und keine sanfte Korrektur im laufenden Verfahren.
Gerade kleinere und mittelgroße Kommunen könnte dieses Risiko davon abhalten, überhaupt Förderanträge für Projekte zu stellen.

Ist dies von der schwarz-grünen Landesregierung gewollt, um den Landeshaushalt zu entlasten?
Denn die Folge ist klar: Es werden weniger Förderungen ausgeschüttet!
Da viele Kommunen in NRW Baumaßnahmen ohne die Unterstützung der Städtebauförderung nicht mehr umsetzen können, bleibt die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bei diesem Thema am Ball!