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Bezirksregierung Köln hat auf FDP-Anfrage zum Abstau der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen geantwortet

Die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln hatte am 22. Mai 2026 eine Anfrage zum aktuellen Sachstand des geplanten Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen gestellt. Hintergrund ist, dass die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb der Stauanlage Ende 2025 ausgelaufen ist und der Aggerverband als Eigentümer der Anlage von der Bezirksregierung Köln zum Abstau und Rückbau aufgefordert wurde.

Ziel ist die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Agger. Nun liegt die Antwort der Bezirksregierung vor.

Warum die Erlaubnis ausgelaufen ist:
Die Bezirksregierung verweist als zuständige Obere Wasserbehörde auf die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach Stauanlagen nur zulässig sind, wenn die Durchgängigkeit eines Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird. Der Aggerverband sei dieser Anforderung trotz mehrfacher Fristverlängerungen bis zuletzt nicht nachgekommen, weshalb die Aufstau-Erlaubnis mit Ablauf des Jahres 2025 geendet habe. Nach dem Verursacherprinzip sei es daher folgerichtig, dass der Aggerverband die Anlage zurückbaut und die entstandenen ökologischen Beeinträchtigungen beseitigt.

Umgang mit Schwermetallen und Sedimenten:
Zur befürchteten Mobilisierung von Schwermetallen und Feinsedimenten stellt die Bezirksregierung klar, dass zwischen natürlichem Geschiebetransport und einer durch den Rückbau verursachten Remobilisierung schadstoffbelasteter Ablagerungen unterschieden werden müsse. Der Rückbau soll deshalb so gestaltet werden, dass Erosion und ein vermeidbarer Abtransport von Feinsedimenten nach dem Stand der Technik und mit verhältnismäßigem Aufwand minimiert werden. Die konkrete Ausgestaltung der Baumaßnahmen bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten, in dem das entsprechende Konzept des Aggerverbands geprüft wird.

Kein Hochwasserschutzbauwerk:
Zur Frage des Hochwasserschutzes stellt die Bezirksregierung klar, dass die Stauanlage in Osberghausen kein Hochwasserschutzbauwerk sei. Sie diene vielmehr der Regelung des Wasserstands zum Antrieb einer Wasserkraftanlage; der dauerhafte Vollstau überstaue den natürlichen Retentionsraum der Agger sogar dauerhaft. Ob der Aggerverband den Rückbau künftig für einen verbesserten lokalen Hochwasserschutz nutzen möchte, sei offen – zuständig hierfür seien grundsätzlich die Anliegerkommunen Engelskirchen und Gummersbach. Im weiteren wasserrechtlichen Verfahren würden Belange des Hochwasserschutzes sowie der Stoffmobilisierung dennoch berücksichtigt.

Landesweite Wasserstrategie noch nicht vorhanden:
Zur dritten Frage teilt die Bezirksregierung mit, dass das Land NRW bislang keine offizielle Wasserstrategie veröffentlicht habe. Zu gegebener Zeit werde geprüft, ob sich daraus Handlungsbedarf für das laufende Verfahren ergibt.