Der Regionalrat fasste in der Sitzung einstimmig den Feststellungbeschluss für den Teilplan nichtenergetische Rohstoffe. Dies sind Kiese, Sande und Schluffe, die geologisch im Braunkohlerevier vorzufinden sind. Der Teilplan garantiert eine 20-jährige Versorgungssicherheit und entspricht so der Vorgabe des NRW-Wirtschaftsministeriums. Hierfür waren keine Neuaufschlüsse erforderlich. Es wurden lediglich Grenzen bestehender Anlagen verändert. Reinhold Müller begrüßte den Teilplan. Er stellte jedoch klar: „Aus Sicht der FDP ist dieser Plan eine erhebliche Belastung für die Menschen im Rheinischen Revier. Sie müssen auch die Konversion der Braunkohle und durch den Beschluss der Regionalratsmehrheit im erheblichen Umfang Windkraftanlagen tragen.“ Die FDP-Fraktion hatte den „Windplan“ als einzige Fraktion aus rechtlichen und tatsächlichen Bedenken abgelehnt. Für die wirtschaftliche Entwicklung in NRW sind diese Rohstoffe insbesondere für die Bereiche Wohnungsbau und Verkehrsinfrastruktur essenziell. Die Wünsche der Betreiber nach weiteren Flächen wegen des „Infrastrukturpaketes der Bundesregierung“ sieht Müller abschließend gelassen: „Die Verteilung der Gelder ist noch unklar und eine zwingend notwendige Anpassung des Planungsrechts noch nicht erfolgt.“ Nach 10 Jahren Beratung und einer unendlichen Anzahl von vorbereitenden Sitzungen konnte in dieser Sitzung auch der Feststellungsbeschluss des Gesamtplans gefasst werden. Dieser regelt für die nächsten etwa 25 Jahre die Ansiedlung von Gewerbe- und Wohnbauflächen, Grünzüge, Kaltluftschneisen, Verkehrstrassen und Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk. Zu der Sitzung war die Leiterin der Landesplanungsbehörde NRW, Frau Dr. Rentz, zahlreiche ehemalige Regionalratsmitglieder und ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung eingeladen worden. Besonders erfreulich war die Teilnahme der früheren Regierungspräsidentin Gisela Walsken, die rund sieben Jahre an dem Prozess mitgewirkt hatte. Regierungspräsident Dr. Wilk und Regionalratsvorsitzender Reiner Deppe lobten den intensiven und erfolgreichen Prozess der Erarbeitung... den Rest der Meldung können Sie auf unserer Homepage lesen.
Freie Demokraten im Regionalrat Köln
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„Gründlichkeit und Rechtssicherheit müssen Vorrang vor Schnelligkeit haben“, betonte Müller. Aus Sicht der FDP sei der vorgesehene Flächenbeitragswert für den Regierungsbezirk Köln mit 2,3 % der Landesfläche völlig überzogen und in der Praxis nicht umsetzbar. Damit würde der Bezirk die bundesweiten Ausbauziele für Windkraft deutlich übererfüllen, ohne dass die Verteilung fair ausgestaltet sei. Die Liberalen kritisieren, dass die Verwaltung die erste Offenlage mit rund 2.500 Einwendungen nicht vollständig ausgewertet hat. Auch zentrale Stellungnahmen – wie die der Bundeswehr – seien zu spät eingegangen. Zudem finde die zweite Offenlage nun in den Sommerferien statt, was aus Sicht der FDP eine faire Bürgerbeteiligung massiv erschwere. „Wir brauchen eine tragfähige Planung mit Rückhalt in der Bevölkerung. Stattdessen wird hier ein überhöhter Wert mit zweifelhaften Mitteln durchgedrückt – zu Lasten einzelner Kommunen, während Ballungsräume wie Köln oder Bonn kaum belastet werden“, so Müller. Rund 90 % der Anlagen sollen auf der linken Rheinseite entstehen, in einigen Städten drohten Belastungen von bis zu 15 % der Gemeindefläche. Die FDP fordert, den Teilplan grundlegend zu überarbeiten, die Einwendungen vollständig auszuwerten und die Bürger/innen mit einem fairen, ausgewogenen Konzept mitzunehmen. „Wir stehen zur Windkraft – aber nicht um jeden Preis, nicht über die Köpfe der Menschen hinweg und nicht ohne Rechtssicherheit“, stellte Müller klar.
In der zurückliegenden Sitzung des Regionalrates Köln (16.05.2025) war der Teilplan erneuerbare Energien erneut auf der Tagesordnung. Der Teilplan soll noch in diesem Jahr durch einen Feststellungsbeschluss beschlossen werden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Reinhold Müller wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass man sich für andere Teilpläne ausreichend Zeit genommen habe. So seien die zwei anderen Pläne durch vernünftige und nachvollziehbare Abwägungsentscheidungen zu einer Verabschiedungsreife gekommen hinter der man stehen könne. Der nun vorgelegte Zeitplan für den Teilplan erneuerbare Energien zeigt, dass diese Genauigkeit hier nicht gewünscht ist. Es gäbe keine Begründung für dieses Tempo und die Ungenauigkeit, außer dass die Ministerin Neubauer von den Grünen diesen bis Ende 2025 erledigt haben möchte. Zudem wurden wesentliche Planungsunterlagen seitens des Ministeriums deutlich zu spät zur Verfügung gestellt und verfristete Stellungnahmen aus der ersten Offenlage seien rechtlich problematisch. Kein Bundesgesetz und keine Landesvorschrift geben diese Eile vor. Aufgrund des knappen Zeitplans sei zum Teil nur eine summarische Prüfung möglich, eine Rückkoppelung mit den Kommunen oder auch eine interfraktionelle Abstimmung sei kaum möglich. Reinhold Müller sieht keinen Grund von der erfolgreichen Art der bisherigen Erarbeitung abzuweichen. Der Teilplan könne auch erst im Februar oder April 2026 verabschiedet werden. Für die FDP-Fraktion gelte der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.
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