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Landesregierung räumt mit Windenergie-Nachbesserungsgesetz eigenes Scheitern ein

Mit der Einbringung des Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NRW-WindBG) legt die Landesregierung aus CDU und Grünen ihr politisches Scheitern in der Windkraftplanung offen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit seinen Entscheidungen zu Normenkontrollklagen gegen Regionalpläne der ideologisch geprägten Politik der grünen Wirtschaftsministerin Mona Neubaur klare Grenzen aufgezeigt.
Werden Regionalpläne für unwirksam erklärt, entfällt ihre Steuerungswirkung für den Windenergieausbau. Dies soll das nun vorgelegte Gesetz reparieren.

Kern des Entwurfs ist die Einführung eines sogenannten „Flächenüberhangsvertrags“. Planungsregionen, die ihre Ziele übererfüllt haben, sollen überschüssige Flächen künftig vertraglich an Regionen abtreten können, die ihre Vorgaben verfehlen. Darüber hinaus wird es möglich, „Positivplanungen“ der Kommunen nachträglich auf die Zielerreichung anzurechnen.

Die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln sieht sich in ihrer Haltung bestätigt.

Fraktionsvorsitzender Reinhold Müller dazu: 
„Wir haben von Anfang an eine faire Verteilung der Windenergieflächen zwischen den Regierungsbezirken sowie die Einbeziehung bereits abgeschlossener kommunaler Positivplanungen gefordert. Weil der ursprüngliche Regionalplan Wind genau das vermissen ließen, haben wir diesen abgelehnt. Dass die Landesregierung ihre eigene Planung nun, erst nach gerichtlichen Entscheidungen, in genau diesen Punkten nachbessern muss, bestätigt unsere damalige Position.“